Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für alle Angebote und Aufträge (Stand April 1997)
gelten diese Geschäftsbedingungen. Bei abweichenden oder
ergänzenden Vereinbarungen - insbesondere widersprechenden
Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche durch
schriftliche Zustimmung von Osthoff-Vertretungen erforderlich.
Die Auftragsabwicklung erfolgt bei Osthoff-Vertretungen durch
automatische Datenverarbeitung.
Lieferung/Lieferzeit
Alle Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Verzugsstrafen oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen, Streiks
oder Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns die Lieferzeit
zu verlängern oder teilweise bzw. ganz vom Liefervertrag
zurückzutreten, ohne daß dem Käufer hieraus
ein Entschädigungsanspruch entsteht.
Versand
Der Versand erfolgt in jedem Fall für Rechnung und Gefahr
des Empfängers. Transportschäden gehen zu Lasten
des Empfängers.
Mängelrüge
Bei begründeter Mängelrüge muß diese
innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Ware, schriftlich (Brief
oder per Fax) angezeigt werden. Rücknahmen bedürfen
grundsätzlich unserer Einverständniserklärung.
In keinem Falle, auch nicht bei berechtigter Mängelrüge,
steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an fälligen
Zahlungen zu.
Eigentumsvorbehalt
Osthoff-Vertretungen behält sich das Eigentum an den
gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und bis Erfüllung aller, auch künftiger
(Saldo)Forderungen vor (Vorbehaltsware). Bei Zugriff Dritter
auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von
Osthoff-Vertretungen hinweisen und Osthoff-Vertretungen unverzüglich
benachrichtigen. Der Kunde tritt an Osthoff-Vertretungen schon
jetzt sicherheitshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung
/ Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehungen
zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/
Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen
mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen
Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug,
ist Osthoff-Vertretungen jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung
zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen,
sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls
Abtretungen der Herausgabeansprüche des Kunden gegen
Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für
den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben Osthoff-Vertretungen
mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware
durch Osthoff-Vertretungen liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Osthoff-Vertretungen wird die Sicherung auf Wunsch des Kunden
insofern freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen
um mehr als 20% übersteigt.
Preise/Zahlung
Preise sind Marktpreise entsprechend der jeweils aktuellen
gültigen Preisliste. Die Preise sind Nettopreise und
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen müssen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb
von 7 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2% Skonto oder innerhalb
14 Tagen netto ohne Abzug erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Annahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Abnahme der ihm ordnungsgemäß
angebotenen Ware in Verzug, ist Osthoff-Vertretungen nach
Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadenersatz in Höhe von 25% des Nettorechnungswertes
zu verlangen und zwar ohne Nachweis der Schadenentstehung
bzw. Schadenshöhe.
Sonstiges
Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und
Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von Osthoff-Vertretungen
übertragen. Gegen Ansprüche von Osthoff-Vertretungen
kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten
oder rechtskräftig ist. Diese Geschäftsbedingungen
bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in ihren übrigen Teilen gültig.
Erfüllungsort/Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers
gilt Mettmann. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
(auch Wechsel, Scheck und Urkundenprozesse) gilt ausschließlich
Mettmann.
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